Warum muss ein Video eingereicht werden?
Das Video dient der fachlichen Beurteilung im Rahmen unseres Qualitätssiegels. Es ermöglicht uns, die praktische Umsetzung, das professionelle Vorgehen sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Tier und Mensch nachvollziehen zu können.
Wer sieht das Video an?
Das Video wird ausschließlich von den für die Begutachtung zuständigen und hierzu autorisierten Personen der Akademie Tiergestützt eingesehen.
Wird das Video weitergegeben oder veröffentlicht?
Nein. Wir verwenden das Video ausschließlich zum Zweck der Qualitätsprüfung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung erfolgt nicht.
Wie lange speichern wir das Video?
Wir speichern das Video nur für die Dauer des Begutachtungsprozesses. Sobald die Einsichtnahme und Einschätzung abgeschlossen sind, löschen wir das Video.
Was geschieht nach der Einsichtnahme?
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Video vollständig und unwiederbringlich gelöscht. Eine weitere Aufbewahrung findet nicht statt.
Wer ist für die Einverständniserklärungen verantwortlich?
Die einreichende Person ist dafür verantwortlich, dass für alle im Video erkennbaren Personen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
Wie gehen wir mit dem Datenschutz um?
Wir behandeln alle eingereichten Videos vertraulich und verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Zwecks. Dabei beachten wir die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
Vertraulichkeitsklausel
Die Akademie Tiergestützt verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Qualitätssiegelverfahrens eingereichten Videodateien streng vertraulich zu behandeln. Die Videos werden ausschließlich zum Zweck der fachlichen Begutachtung verwendet und nur den hierfür autorisierten Personen zugänglich gemacht.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der Videos über den Zweck der Qualitätsprüfung hinaus ist ausgeschlossen. Wir verarbeiten die Videos unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist.
Nach Abschluss der Einsichtnahme werden die eingereichten Videos vollständig und unwiederbringlich gelöscht. Die einreichende Person trägt die Verantwortung dafür, dass alle im Video erkennbaren Personen über die Aufnahme informiert wurden und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
