Was sind die Voraussetzungen um tiergestützte Angebote umsetzen zu können?

1. Warum ist eine Ausbildung für tiergestützte Interventionen wichtig?

Um tiergestützte Angebote professionell und wirksam umzusetzen, empfiehlt sich eine fundierte Ausbildung zur Fachkraft bzw. Fachbegleitung für tiergestützte Interventionen. Diese bildet die Grundlage für eine fachlich fundierte und verantwortungsvolle Arbeit mit Mensch und Tier. Aufbauend darauf kann spezifisches Wissen in unterschiedlichen Einsatzbereichen vertieft werden. Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in die Arbeit einfließen.

2. Welche Anforderungen müssen die Tiere erfüllen?

Entscheidend ist es, die individuellen Stärken, Talente und Grenzen der eigenen Tiere zu erkennen, zu fördern und zu respektieren. Eine artgerechte Haltung sowie ein positives, belohnungsbasiertes Training sind essenziell, um die Tiere bestmöglich auf ihre Einsätze vorzubereiten.

3. Warum braucht es ein Hygienekonzept?

Ein durchdachtes Hygienekonzept schützt die Gesundheit von Mensch und Tier. Es umfasst:

  • Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen, Impfungen, Parasitenprophylaxe und artgerechte Haltung

  • Hygieneregeln wie Händewaschen/-desinfektion vor und nach Tierkontakt

  • Ausschluss kranker Tiere vom Einsatz

  • Reinigung & Desinfektion von Material, Räumen und Transportmitteln

  • Lückenlose Dokumentation
    In Einrichtungen wie Schulen, Kliniken oder Pflegeheimen ist ein Hygienekonzept verpflichtend.

4. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?

 

Deutschland:


Für gewerbliche Tätigkeiten mit Tieren ist eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz erforderlich. Ein Sachkundenachweis für die jeweilige Tierart ist ebenfalls notwendig. In der Regel wird die Ausbildung zur Fachbegleitung/Fachkraft für tiergestützte Interventionen bzw. die tierbezogenen Intensivseminare als Nachweis von den Landkreisen anerkannt.

 

Was § 11 TierSchG verlangt:

 

Für die gewerbsmäßige tiergestützte Arbeit in Deutschland brauchst du:

  • Eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG vom zuständigen Veterinäramt.
  • Einen Sachkundenachweis für die jeweils eingesetzte Tierart, z.B. durch passende Aus- und Weiterbildungen, Berufserfahrung etc.
  • Nachweise zur tierschutzgerechten Haltung, Pflege und zum Einsatz der Tiere (Haltungsbedingungen, Einsatzkonzepte, ggf. betriebliche Unterlagen).
  • Ein Hygienekonzept
  • Polizeiliches Führungszeugnis

 

Die konkrete Ausgestaltung der Sachkunde prüft jedes Veterinäramt im Einzelfall, häufig über Unterlagen, Fachgespräch und/oder Betriebsbegehung.

 

Österreich:
Gewerbliche Anbieter benötigen eine tierschutzrechtliche Genehmigung. Therapiebegleithunde-Teams müssen gemeinsam ausgebildet, geprüft und jährlich rezertifiziert werden – inkl. tierärztlicher Kontrolle. Die Ausbildung zur Fachbegleitung/Fachkraft wird vom Messerli-Institut als  Weiterbildung für Therapiebegleithunde-Teams anerkannt.

 

 

Wir sind Mitglied der IAHAIO – internationaler Dachverband für TGI, anerkannt für höchste Qualität, Ethik und Tierwohl in der tiergestützten Arbeit.


Kontakt

Andrea Wiesner

Kaiser Konstantingasse 11

2405  Bad Deutsch Altenburg

Tel.: 0650 480 78 29

 

Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Kontoverbindung: Akademie Tiergestützt: AT 22 2021 6217 5679 9901



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